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So haben die Arbeitsgerichte entschieden
Aus den sozialpolitischen Informationen der Wirtschaftskammer Wien
• Entlassung
Manipulation bei nicht betriebsvereinbarten Arbeitsbewertungsverfahren: Der Rechtsschutz gegenüber Maßnahmen ohne Betriebsvereinbarung soll den Arbeitnehmer vor negativen Auswirkungen der im § 96 ArbVG genannten Maßnahmen schützen. Er dient nicht dazu, Taten zu sanktionieren, die sich unabhängig vom Arbeitssystem auf jedem Fall als Dienstverfehlung darstellen würden. (Zu §§ 27 Z 1 AngG; 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG; 8 Ob A 340/94)
• Präsenzdiener-Entlassung
Präsenz- und Zivildiener können stets erst nach vorheriger Zustimmung des Gerichtes entlassen werden. Ist der Arbeitnehmer arbeitsbereit und wird er vom Arbeitgeber nicht zur Arbeit zugelassen, besteht der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers zu Recht; eine Suspendierung ist nur unter Entgeltfortzahlung möglich. (Zu §§ 12, 15 ArbPISG; 8 Ob A 259/94)
• Vertrauensunwürdigkeit
Setzt ein Arbeitnehmer Werbemaßnahmen in einem zumindest teilweise seinen Arbeitgeber konkurrierenden Bereich und ist er dabei in einer mit seiner beruflichen Stellung als Verkaufsleiter konkurrierenden Weise so tätig, daß nach der Anschauung der beteiligten Kreise dies die gerechtfert...