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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite 007

Kommt man bei den Sonderausgaben »zur Sache«?

Angekündigter Kahlschlag bei den Sonderausgaben verlangt auch Verwaltungssparen

Gernot Hierhammer

Während der Budgetverhandlungen - also intakter Koalitionsregierung - lautete einer der Ansätze zur Defizitsenkung, die Sonderausgaben (SA) nur mehr mit 25% steuerlich anzuerkennen und bei Einkommen über 700.000 S völlig zu streichen. Danach wurde daran gedacht, Krankenzusatz- und Unfallversicherungen aus den Sonderausgaben auszuscheiden, dafür Lebensversicherungen mit Rentenziel bei Einkommen unter 700.00 S stärker zu fördern. Zuletzt meinte Felderer, Sonderausgaben gehörten gänzlich abgeschafft, da ohnehin nur die Besserverdiener dabei profitieren und eine Einsparung von 8 Milliarden lukriert werden könnte. Postwendend räsonierte die Arbeiterkammer, es gäbe da ein psychologisches Problem, seien doch "die Freibetragsbescheide schon draußen!"

"Wo Rauch - ist auch Feuer" lautet ein Indianersprichwort, somit wird es zwar keine Solidarabgabe geben, aber eine stillschweigende Steuererhöhung durch Kappen der Sonderausgaben. Nur einnahmenseitig auf diesem Gebiet etwas zu machen und bei Einsparungen die Ohren anzulegen, wäre nicht nur psychologisch fatal. Bilden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen die beiden Säulen, auf denen das aufwendige Gebäude der Arbeitnehmerveranlagung (...

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