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SWK 23, 15. August 1995, Seite 088

Wertsicherungsbeträge

Wertsicherungsbeträgebei Beendigung der Beteiligung eines Betriebes als stiller Gesellschafter können nicht einer stillen Rücklage zugeführt werden, sondern sind als Teil des laufenden Gewinnes zu versteuern - (§ 12 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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