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SWK 23, 15. August 1995, Seite A 485

Die steuerliche Behandlung des Bauherrnmodells im Privatvermögen aus volkswirtschaftlicher Sicht (Deutsch, Stingl)

Totalüberschuß ersetzen durch gestaffelte Teilabsetzungsfristen!

VON DI DR. EDWIN DEUTSCH UND ING. MAG. WALTER STINGL

Bauherrnmodelle gründen darauf, private Investoren mit steuerlichen Anreizen für Direktinvestitionen im Marktsegment der Wohnungserneuerung zu gewinnen und auf diese Weise die vorherrschende Kapitalknappheit zu überwinden. In Österreich basieren Bauherrnmodelle überwiegend auf dem Stadterneuerungsgesetz. Dieses Gesetz bezweckt, durch Abbruch bzw. Sanierung abgewohnter Liegenschaften neu geschaffene oder sanierte Mietwohnungen auf den Markt zu bringen. Auf diese Weise wurde bereits eine merkbare Vermehrung des Wohnungsangebots herbeigeführt.

Das in der vorliegenden Studie untersuchte Bauherrnmodell betrifft ein frei finanziertes Bauherrnmodell, bei dem ein Investor Miteigentum an einer Liegenschaft erwirbt und im Privatvermögen hält. Um die Langfristinvestition rentabel zu machen, räumt das Einkommensteuergesetz eine rasche und in diesem Sinne begünstigte Teilabsetzung der Herstellungs- oder Sanierungskosten in Form einer linearen Abschreibung über 15 Jahre ein. In der Terminologie der Volkswirtschaftslehre sind dies Steuerkredite. Der steuerliche Vorteil ist an die Vermietungsabsicht sowie an eine nahezu 3...

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