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SWK 23, 15. August 1995, Seite 087

PKW-Kosten: Privatanteil

Die Finanzbehörde kann denPrivatanteilan den PKW-Kosten mit 30% statt der vom Steuerpflichtigen angesetzten 20% nur dann annehmen, wenn dem Steuerpflichtigen Parteiengehör gewährt worden ist - (§ 115 Abs. 1 BAO)

"... Im angefochtenen Bescheid wird zwar zutreffend ausgeführt, daß das Verhältnis des Privatanteils zur betrieblichen Nutzung nach der Zahl der gefahrenen Kilometer zu ermitteln sei, ein konkretes (zielgerichtetes) Ermittlungsverfahren zur schätzungsweisen Feststellung dieses Kilometerverhältnisses (etwa Versuch zur Ermittlung der Gesamtkilometer und entsprechende Auswertung der zu den betrieblichen Fahrten gemachten Angaben) wurde jedoch nicht durchgeführt. Ausgangspunkt für die von der belangten Behörde durchgeführte Schätzung bot demgegenüber eine nicht weiter nachvollziehbare Annahme eines ,im allgemeinen vertretbaren‘ Privatanteiles von 35% bis 40%. Die Grundlagen für diese ,üblicherweise‘ Feststellung des Privatanteiles wurden weder dem Parteiengehör unterzogen noch im angefochtenen Bescheid dargelegt. Zudem hat der Beschwerdeführer mehrmals auf seine abweichenden betrieblichen Verhältnisse hingewiesen, ohne daß die Behörde diesem Vorbringen überzeugend entgegengetreten wäre. Der F...

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