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SWK 23, 15. August 1995, Seite A 535

Unterliegen Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung der Gesellschaftsteuer? (Mühlehner)

Dr. Johann Mühlehner

Die Rechtsprechung des EuGH als zusätzliche Erkenntnisquelle

VON DR. JOHANN MÜHLEHNER

Mit wurde das österreichische Kapitalverkehrsteuergesetz (KVStG) an die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital angepaßt. Der Steuersatz beträgt seit diesem Zeitpunkt einheitlich 1% der Bemessungsgrundlage. Die bislang gegebene Differenzierung von einem "Normalsteuersatz" und einem ermäßigten Steuersatz für Steuertatbestände im Zusammenhang mit der Deckung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Verlustes am Grund- oder Stammkapital ist nicht mehr gegeben. Nach § 8 KVStG beträgt die Steuer einheitlich 1%, unabhängig davon, ob die Kapitalmaßnahme zur Deckung einer Überschuldung oder eines Verlustes vorgenommen wird.

Für die Auslegung des KVStG ist seit dem EU-Beitritt Österreichs insbesondere auch für die Frage des Vorliegens eines Besteuerungstatbestandes die Rechtsprechung des EuGH als zusätzliche Erkenntnisquelle heranzuziehen.

Rechtsprechung des EuGH zur Verlustübernahme

Im , Waldrich Siegen Werkzeugmaschinen GmbH, Slg. 1990, S. 1-1447, hat der Gerichtshof entschieden, daß...

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