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Unterliegen Gesellschafterzuschüsse zur Verlustabdeckung der Gesellschaftsteuer? (Mühlehner)
Die Rechtsprechung des EuGH als zusätzliche Erkenntnisquelle
VON DR. JOHANN MÜHLEHNER
Mit wurde das österreichische Kapitalverkehrsteuergesetz (KVStG) an die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital angepaßt. Der Steuersatz beträgt seit diesem Zeitpunkt einheitlich 1% der Bemessungsgrundlage. Die bislang gegebene Differenzierung von einem "Normalsteuersatz" und einem ermäßigten Steuersatz für Steuertatbestände im Zusammenhang mit der Deckung der Überschuldung einer Kapitalgesellschaft bzw. eines Verlustes am Grund- oder Stammkapital ist nicht mehr gegeben. Nach § 8 KVStG beträgt die Steuer einheitlich 1%, unabhängig davon, ob die Kapitalmaßnahme zur Deckung einer Überschuldung oder eines Verlustes vorgenommen wird.
Für die Auslegung des KVStG ist seit dem EU-Beitritt Österreichs insbesondere auch für die Frage des Vorliegens eines Besteuerungstatbestandes die Rechtsprechung des EuGH als zusätzliche Erkenntnisquelle heranzuziehen.
Rechtsprechung des EuGH zur Verlustübernahme
Im , Waldrich Siegen Werkzeugmaschinen GmbH, Slg. 1990, S. 1-1447, hat der Gerichtshof entschieden, daß...