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SWK 2, 10. Jänner 2012, Seite 72

Keine Gesellschaftsteuerpflicht für einzelvertragliche Zuschüsse zur Verlustabdeckung vor Verlusteintritt

Maßgeblicher Zeitpunkt für Abschluss der Vereinbarung weiterhin unklar

Dietmar Aigner, Georg Kofler und Michael Tumpel

In seinem Urteil vom , Rs. C-492/10, Immobilien Linz GmbH & Co KG, hat der EuGH klargestellt, dass die Übernahme der Verluste einer Gesellschaft durch einen Gesellschafter in Erfüllung einer von ihm vor dem Eintritt dieser Verluste eingegangenen Verpflichtung, mit der nur die Abdeckung der Verluste sichergestellt werden soll, das Gesellschaftsvermögen nicht erhöht. Auch einzelvertragliche Zuschüsse zur Verlustabdeckung bleiben danach – anders als von der Finanzverwaltung gefordert – gesellschaftsteuerfrei.

1. Ausgangsverfahren und Hintergrund

Seit dem Urteil des EuGH in der Rs. Waldrich-Siegen ist grundsätzlich unstrittig, dass eine Verlustübernahme im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV) keine Gesellschaftsteuerpflicht nach § 2 Z 2 oder Z 4 KVG auslöst, wenn dieser vor Feststellung der Verluste geschlossen wurde, da der EAV als gesellschaftsrechtlicher, beidseitig verpflichtend wirkender Vertrag bereits die vermögensmindernde Wirkung der Verluste bei der Tochtergesellschaft herbeiführt, sodass es zu keiner gesellschaftsteuerrelevanten vermögenserhöhenden Verlustübernahme kommen kann.

Dieser Ansicht sind auch die österreichische Judikatur und die Verwaltungspraxis gefolgt. Im Schrifttum wurde ge...

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