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Werbungskosten: Arbeitszimmer
•Aufwendungen für ein im Wohnhaus eines Angestellten gelegenesArbeitszimmersind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird - (§ 16 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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