zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1995, Seite A 528

Zwei wichtige Änderungen für Gemeinden durch das UStG 1994 (Panosch)

Dr. Hanspeter Panosch

Zur Neuregelung beim Eigenverbrauch und beim Vorsteuerabzug

VON DR. HANSPETER PANOSCH

Die Gemeinden müssen einerseits eine gewisse Mehrbelastung durch die Neuregelung beim Eigenverbrauch in Kauf nehmen, andererseits sollte die erweiterte Vorsteuerabzugsmöglichkeit des § 12 Abs. 2 UStG 1994 doch eine kleine Entlastung für die vielerorts leeren kommunalen Kassen bringen; allerdings nur, sofern die Finanzverwaltung hier nicht durch eine etwas überraschende Sichtweise erfolgreich einen Riegel vorschieben kann.

Neuer Eigenverbrauchstatbestand für sonstige Leistungen des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994

In den Erläuternden Bemerkungen heißt es zu diesem: "Bisher waren sonstige Leistungen (von der Verwendung eines Gegenstandes außerhalb des Unternehmens abgesehen) nur durch den Aufwandstatbestand erfaßt. Soweit ertragsteuerlich nichtabzugsfähige Aufwendungen vorlagen, führte etwa die Verwendung von Arbeitskräften des Unternehmens für private Zwecke zu einem Eigenverbrauch."

In Doralt/Ruppe, Steuerrecht I5 (1994, 381) ist über den Eigenverbrauch durch sonstige Leistungen folgendes zu lesen: "Bisher wurden diese Fälle einerseits als Gegenstandsverwendung, andererseits als Dienstnehmerverwendung erfaßt. Die Bedeutung der Neuregelung ist dah...

Daten werden geladen...