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SWK 23, 15. August 1995, Seite 088

Betriebsvermögen: Grundstück

Ein Grundstück, dessen betriebliche Nutzung nicht ausgeschlossen ist, gehört zumgewillkürten Betriebsvermögen,wenn es in der Buchhaltung als Betriebsvermögen erfaßt ist - (§ 5 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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