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Freie oder verbilligte Mahlzeiten
• Freie oder verbilligte Mahlzeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988
(BMF) — Zur Prüfung von Maßnahmen, die eine mißbräuchliche Verwendung von Essensbons vermeiden soll, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Aus diesem Grund ist der Erlaß vom , Zl. 07 0202/2-IV/7/94, für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden, nicht anzuwenden. Die bisherige Verwaltungspraxis ist unter Beachtung der Rz. 71 und 72 der Lohnsteuerrichtlinien 1992 beizubehalten. ( GZ 07 0202/8-IV/7/94)