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SWK 33, 20. November 1994, Seite R 172

GrESt: Bemessungsgrundlage

DieSchuldübernahmeeiner auf einer Liegenschaft hypothekarisch sichergestellten Forderung durch den Käufer der Liegenschaft gehört zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer — (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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