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Einschränkung der internationalen Schachtelbeteiligung
Schachtelbeteiligung
(SWK) — Mit der Wirksamkeit des EU-Beitritts tritt auch die Verordnungsermächtigung des § 10 Abs. 3 KStG in Kraft. Nach dieser Ermächtigung hat der Bundesminister für Finanzen die Möglichkeit, unter bestimmten näher definierten Voraussetzungen eine Einschränkung von der internationalen Schachtelbefreiung vorzusehen. Einige österreichische Doppelbesteuerungsabkommen verankern allerdings grenzüberschreitende Beteiligungsertragsbefreiungen ohne Einschränkung. Univ.-Prof. Dr. Michael Lang ist in einem Beitrag, der in der November-Ausgabe der SWI veröffentlicht ist, zum Ergebnis gekommen, daß zumindest im Verhältnis zu einigen dieser Staaten die abkommensrechtlichen Befreiungen vorgehen und der auf Grundlage des § 10 Abs. 3 KStG zu erlassenden Verordnung im Verhältnis zu diesen Staaten keine Bedeutung zukommt.