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SWK 33, 20. November 1994, Seite A 714

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Freie oder verbilligte Mahlzeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988

(BMF) — Zur Prüfung von Maßnahmen, die eine mißbräuchliche Verwendung von Essensbons vermeiden soll, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Aus diesem Grund ist der Erlaß vom , Zl. 07 0202/2-IV/7/94, für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem enden, nicht anzuwenden. Die bisherige Verwaltungspraxis ist unter Beachtung der Rz. 71 und 72 der Lohnsteuerrichtlinien 1992 beizubehalten. ( GZ 07 0202/8-IV/7/94)

Einräumung eines Vorkaufsrechtes (§ 30 EStG 1988)

(BMF) — Für die Berechnung der Spekulationsfrist ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses des schuldrechtlichen Vertrages (z. B. Kauf-, Tauschvertrag) und nicht jener der sachenrechtlichen Übergabe maßgebend.

Die Einräumung eines grundbücherlich eingetragenen Vorkaufsrechtes allein bewirkt nicht eine Veräußerung des Grundstückes an den Verkaufsberechtigten.

Ein zugunsten des Mieters eingeräumtes Vorkaufsrecht könnte bei wirtschaftlicher Betrachtung nur dann einem Kaufvertrag gleichgestellt werden, wenn durch das Hinzutreten weiterer Umstände rec...

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