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GrESt: Befreiung
• Die Grunderwerbsteuer-Freiheit beim Erwerb einesEigenheimeskonnte nur in Anspruch genommen werden, wenn das Alleineigentum an einem Grundstück samt Haus erworben wurde — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0070)