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Die verdeckte Gewinnausschüttung nach der Steuerreform 1993
Die verdeckte Gewinnausschüttung
nach der Steuerreform 1993
Eine Darstellung des Status quo
VON DR. THOMAS KEPPERT
Aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage 1) zur novellierten Bestimmung des § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 ist zu entnehmen, daß aus steuersystematischen Gründen ab 1994 auch auf verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) der halbe Durchschnittssteuersatz anwendbar sein soll. Mit dieser legistischen Maßnahme ist ein immer wieder vorgetragener Wunsch unseres Berufsstandes endlich vom Gesetzgeber umgesetzt worden. Verbunden mit der nunmehrigen Entdiskriminierung der verdeckten Gewinnausschüttungen wurde gleichzeitig eine Steueramnestie für verdeckte Gewinnausschüttungen bis 1993 normiert. Die nachfolgende Darstellung strebt eine Befundaufnahme des Status quo an.
1. Steueramnestie für verdeckte Gewinnausschüttungen bis
Gemäß § 4 Abs. 5 EndbesteuerungsG sind Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c EndBG (Kapitalerträge aus Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte) weder bei der Festsetzung der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) noch finanzstrafrechtlich zu berücks...