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Zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes
Zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes
Der Zeitpunkt der Entstehung der Gesellschaftsteuerschuld
gewinnt an Bedeutung
VON DR. JOHANN MÜHLEHNER
Die mit BGBl. 629/1994 veröffentlichte Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes sieht vor, daß die geänderte Fassung des Kapitalverkehrsteuergesetzes auf alle Rechtsvorgänge anzuwenden ist, für welche die Steuerschuld nach dem entsteht. Damit gewinnt die Frage Bedeutung, wann für die Rechtsvorgänge des § 2 KVStG die Gesellschaftsteuer entsteht. Diese Abgrenzung entscheidet z. B. über die Höhe des Gesellschaftsteuersatzes (§ 8 KVStG), die Frage, ob ein Ausnahmetatbestand des § 6 KVStG erfüllt ist, der bisher nicht geregelt war, usw.
Grundsätzlich ist das Entstehen der Steuerschuld im Gesellschaftsteuerrecht nach der Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO zu beurteilen (vgl. Zl. 85/ 15/0323, und die darin zitierte Vorjudikatur). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft.
Im einzelnen wird dabei folgendes gelten:
1. Entstehung der Steuerschuld beim Erwerb von Gesellschaftsrechten (§ 2 Z 1 KVStG)
Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen bei Neugründung mi...