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Das neue Arbeitnehmerschutzgesetz
Das neue Arbeitnehmerschutzgesetz
Viele Details müssen noch durch Verordnungen festgelegt werden
VON DR. HANS TRATTNER
Am wurde im Nationalrat das neue Arbeitnehmer/innenschutzgesetz beschlossen; kundgemacht wurde das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt 450/1994. Anlaß der Erarbeitung dieses neuen Gesetzes war die Verpflichtung Österreichs aus dem EWR-Vertrag, die Rechtsakte der EU auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu übernehmen, wobei die Übernahme dieser Rechtsmaterie unabhängig von einem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union besteht. Das EU-Recht verfolgt im Arbeitnehmerschutz eine neue Konzeption, die teilweise über das bisherige österreichische Arbeitnehmerschutzrecht hinausgeht. Die Vorarbeiten für das neue österreichische Arbeitnehmer/innenschutzgesetz gestalteten sich daher äußerst schwierig.
Inkrafttreten und Gliederung
Das vorliegende Gesetz tritt grundsätzlich am in Kraft, durch eine Menge von Übergangsbestimmungen ist das neue Gesetz jedoch äußerst kompliziert und unübersichtlich. Teilweise gelten derzeitige Vorschriften weiter, einige Bestimmungen des neuen Gesetzes erwachsen erst später in Rechtskraft. Überdies muß gesagt werden, daß das Gesetz in vielen Punkten zunächst allgemeine Best...