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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 157

VfGH: Normanfechtung: Wirkung

Aufschiebende Wirkung bei unmittelbarerNormanfechtunggesetzlich nicht vorgesehen. Die Suspendierung einer generellen Normwirkung während eines laufenden Normenprüfungsverfahrens ist ausgeschlossen — (Art. 139 Abs. 1 B-VG, §§ 57 Abs. 3 und 85 VerfGG), (Zurückweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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