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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite R 160
Abgabenhinterziehung
• Wenn der Abgabepflichtige die ihm bekannteRechtsmeinungder Finanzbehörde nicht teilt und er in seinen Steuererklärungen die Rechtsmeinung der Finanzbehörde ignoriert, so hat er darauf hinzuweisen — (§ 33 FinStrG), (Abweisung)
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