USt-Vorauszahlungen im VwGH-Verfahren
(A. B.) — Wird nach der Erhebung einer Beschwerde gegen eine Berufungsentscheidung betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens und Neufestsetzung von USt-Vorauszahlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz ein Jahresbescheid erlassen, fällt die zunächst gegebene Beschwer (auch hinsichtlich des Verfahrensbescheides gemäß § 303 BAO) nachträglich weg. Die Beschwerde ist nach Einvernahme des Beschwerdeführers gemäß § 33 Abs. 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären. Dem Beschwerdeführer steht kein Ersatz seiner Verfahrenskosten zu (VwGH 19. 5. 1994, 92/15/0181, 0182).
SWK 30/1994, A 664