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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 662

Welche Fahrzeit zum Studienort ist einem Studenten zumutbar?

Welche Fahrzeit zum Studienort ist einem Studenten zumutbar?

Dr. Wolfgang Bichler

Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Die Frage nach dem Einzugsbereich des Wohnortes ist eine Frage nach der Zumutbarkeit des täglichen Hin- und Rückpendelns zwischen Wohnort und Studienort.

Welche Dauer der Fahrzeit zwischen Wohnort und Studienort einem Studenten zumutbar ist, wird unterschiedlich gesehen.

• Eine eher großzügige Ansicht vertreten dazu Wanke

1), der meint, daß eine Fahrzeit von rund einer Stunde je Fahrtrichtung bei Studenten als Maßstab für die Frage der Zumutbarkeit anwendbar sei, sowie der Senat VII der FLD Wien, NÖ, Bgld. in seiner Entscheidung vom , 92/424/07 2), wonach Fahrzeiten, die eine Stunde je Richtung zwischen Wohnung und Universität wesentlich übersteigen, bei Hochschülern als außergewöhnlich anzusehen sind.

• Strenger ist die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung 3), wenn sie die Auffassung vertritt, daß es einem Hochschulstudenten grundsätzlich zumutbar ist, vom Wohnort St. Pölten täglich zum Studienort Wien einzupendeln (es ergeben sich hier Fahrzeiten von 1,5 bis 2 Stunden: ÖBB-Fahrzeit lt. Fahrplan 45 bis 50 Minuten, an...

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