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Die neue Arbeitszeitregelung
Die neue Arbeitszeitregelung
Novelle zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ermöglicht mehr Flexibilität
VON DR. Hans TRATTNER
In letzter Zeit wird immer wieder — vor allem seitens der Wirtschaft — über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit diskutiert. Ständige Umfragen ergeben, daß auch von der Arbeitnehmerschaft eine Lockerung der starren Arbeitszeitregelung gewünscht wird. Eine Novelle zum Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz (BGBl. Nr. 446/1994) hat eine gewisse Lockerung herbeigeführt. So wurde zum Beispiel erstmalig in einem arbeitsrechtlichen Gesetz die Gleitzeit gesetzlich geregelt, die tägliche Arbeitszeit kann verlängert werden, weiters wurden auch die Lenkzeiten im Transportgewerbe neu geregelt. Im folgenden dürfen wir auf die Neuerungen näher eingehen:
Sonderbestimmungen für Lenkzeiten (§§ 13 bis 15)
Erstmalig wurde die Möglichkeit geschaffen, daß auch für jene Branchen, in denen ein Kollektivvertrag besteht, das Arbeitsinspektorat vom Gesetz abweichende Lenkzeiten bzw. Ruhepausen genehmigen kann. Durch Kollektivvertrag kann zugelassen werden, daß die Lenkzeit bis zu 9 Stunden, zweimal wöchentlich jedoch bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden kann. Innerhalb einer Woche darf die gesamte Lenkzeit 48 Stunden, innerhalb eines Zeitraumes von 2 aufe...