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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 160

Lohnsteuer: Rückzahlung

Die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteterLohnsteuerist nicht durchzuführen, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines Jahresausgleiches gegeben sind — (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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