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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite R 160
Lohnsteuer: Rückzahlung
• Die Rückzahlung von zu Unrecht entrichteterLohnsteuerist nicht durchzuführen, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung eines Jahresausgleiches gegeben sind — (§ 240 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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