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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 058

Gibt es Steuersparmöglichkeiten bei der 13. Umsatzsteuervorauszahlung?

Mag. Thomas Steinkellner

Gemäß § 21 UStG hat jeder österreichische Unternehmer am 15. Dezember eines jeden Kalenderjahres neben der Vorauszahlung für den Oktober eine Sondervorauszahlung in Höhe von einem Elftel der Summe der Vorauszahlungen abzüglich der Überschüsse für September des vorangegangenen Kalenderjahres bis August des laufenden Kalenderjahres zu entrichten, falls sich nicht insgesamt ein Überschuß ergibt. Im nachfolgenden Beispiel soll untersucht werden, ob die Liquidität der Unternehmer geschwächt wird bzw. welche Kosten eingeplant werden müssen.

Unter Berücksichtigung des einmonatigen früheren Geldabflusses und der Opportunitätskosten ergibt sich somit eine Verteuerung der Umsatzsteuer durch die 13. Umsatzsteuervoranmeldung in Höhe von ca. 1,8% der Sondervorauszahlung am 15. Dezember dieses Jahres, dies entspricht einem Jahreszinssatz von ca. 21,6%.

Es muß daher die Frage gestellt werden, ob es Möglichkeiten zur Reduktion dieser Vorauszahlung gibt. Meiner Ansicht nach gewährt das UStG folgende steuerschonende Vorgangsweisen:

• Gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 a UStG kann die Steuerschuld um einen Monat nach hinten verschoben werden, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonates erfolgt, in dem die Lieferung oder so...

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