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SWK 30, 20. Oktober 1994, Seite 045

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 EStG)

Der Abschluß eines neuen Mietvertrages mit höherer Miete sowie Investitionen zum Einbau eines Bades und WC um 30.000 S mit anschließender höherer Vermietung und Überwälzung der Betriebskosten auf den Mieter führt zu einer maßgeblichen Änderung der Bewirtschaftung ().

Anmerkung: Im Beschwerdefall wurde lediglich eine Kleinwohnung und ein Zimmer vermietet, sodaß Investitionen von 30.000 S zu einer maßgeblichen Änderung führten. Ich hoffe, daß dieser Rechtssatz nicht auch für ein Mietobjekt mit einer Vielzahl von Wohnungen gilt, weil ansonsten bei einer „sanften Sanierung“ durch Sanierung freigewordener Wohnungen ständig eine Änderung der Bewirtschaftung eintreten würde. G. Kohler

Subhonorare an Ehegattin (§ 4 Abs. 4 EStG)

Wird Art und Umfang der von der Gattin getätigten Arbeiten nicht dargelegt, dann kann kein Fremdvergleich für die Entlohnung durchgeführt werden. Damit sind die Zahlungen nicht anzuerkennen ().

Arbeitszimmer bei Steuerberater (§ 4 Abs. 4 EStG)

Hat sich die Behörde mit den Argumenten nicht auseinandergesetzt, ...

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