zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1673-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 152 Bindung an Weisungen

Simone Wasserer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Allgemeines
1
II.
Beschlussfassung
2, 3
III.
Inhalt
4

I. Allgemeines

1

§ 152 stellt klar, dass den Gfter auch in diesem Stadium oberste Entscheidungsbefugnis zuerkannt wird und ihnen eine Vorrangstellung ggü den Liquidatoren, ausdrückl auch ggü den gerichtl bestellten Liquidatoren, eingeräumt wird. Deutl wird dadurch zudem, dass das LiquidationsVerf den GfterInteressen – und nicht den GlInteressen (§ 145 Rz 2) – dient. Das WeisungsR kommt auch ggü den Abwicklern im Rahmen einer anderen Art der Auseinandersetzung zur Anwendung. Die Übertragung des WeisungsR wird für zul erachtet, sofern eine Delegation insb an einen GfterAusschuss, einen bestimmten Gfter oder auch an Dritte (mit Ausnahme des Gerichts) erfolgt. Gleichfalls mögl ist der Verzicht des WeisungsR. Eine entspr Erklärung kann bereits der GesVertrag enthalten und scheint insb in den Fällen, in denen ein „Treuhänder“ der GesGl zum Liquidator bestellt wurde, v praktischer Bedeutung zu sein. Auch der schuldrechtl Verzicht ist zul, wenngleich ein trotzdem gefasster Anordnungsbeschluss – wenn auch vertragswidrig – wirksam ist.

II. Beschlussfassung

2

§ 152 normiert kei...

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.