UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 117 Entzug und Kündigung der Geschäftsführungsbefugnis
Literatur
Neuwirth, Die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht im Gesellschaftsrecht, ÖJZ 1956, 289; C. Nowotny, Der lästige Gesellschafter in der GmbH & Co KG, NZ 1982, 81; Enzinger, Ausschluß aus Personengesellschaften und das Wohl des Unternehmens, in FS Frotz (1993) 217; K. Schmidt, Die sogenannte Zustimmungsklage bei Ausschließungs- und Einziehungsprozessen (§§ 140, 117, 127 HGB): eine Fehlkonstruktion, JBl 1993, 165; Eckert, Die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (2003); Kalss/Eckert, Zivilprozessrechtliche und schiedsrechtliche Fragen um die Übertragung von GmbH-Anteilen, RdW 2007, 133.
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Einführung | ||
II. | Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis | ||
A. | Gegenstand | ||
B. | Wichtiger Grund | ||
C. | Entziehungsverfahren | ||
D. | Gerichtliche Entscheidung und Rechtsfolgen | ||
III. | Kündigung der Geschäftsführung | ||
IV. | Abweichende Vertragsgestaltung |
I. Einführung
1
§ 117 regelt die Beendigung der Geschäftsführungsbefugnis eines Gfters. Voraussetzung für die Entziehung als Form der Beendigung gegen den Willen des Gfters ist ein wichtiger Grund, ein Antrag der übrigen Gfter und ein stattgebendes gerich...