UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 270 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers
Literatur
Rückle, Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers gemäß § 270 HGB, in FS Vodrazka (1991) 557; Wünsch, Die Änderung der Vorschriften über die Abschlußprüfung durch das RLG im Lichte der Europäischen Integration, in FS Frotz (1993) 883; Liebscher, Der Abschlussprüfer, Aufgaben und Haftung (1998); Bertl/Fraberger, Rechtsfolgen der Prüfung des Jahresabschlusses durch ausgeschlossene Prüfer, RWZ 2001, 8; Gelter/Nowotny, Die Prüferrotation nach dem FMAG, RWZ 2001, 325; Fortun, „Ersetzung“ bereits gewählter Abschlussprüfer, BB 2002, 2012; Holoubek, Die Wahl des Abschlussprüfers zwischen Unternehmens- und Vergaberecht, ÖZW 2009, 2; Hornbanger, Abschlussprüfer und Vergaberecht – Pech und Schwefel? RPA 2009, 173; Pucher, Ausschließliche Kompetenzen des Gesamtaufsichtsrats und ausschussfähige Angelegenheiten, GeS 2009, 128; IDW, Wirtschaftsprüferhandbuch 2012 Band 1, Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Beratung14 (2012).
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz | |||
I. | Allgemeines | ||
II. | Bestellung des Abschlussprüfers durch die Gesellschaft | ||
A. | Wahlvorschlag | ||
B. | Bestellung eines Einzelabschlussprüfers | ||
C. | Bestellung des Konzernabschlussprüfers | 16,... |