UGB | Unternehmensgesetzbuch
1. Aufl. 2013
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§ 263 Begriff, Befreiung
Literatur
Schmidbauer, Der DRS Nr 8 zur Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss DStR 2001, 1540; Kunowski, Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen sowie GemUnternehmen nach DRS 8 und DRS 9, StuB 2002, 261; Küting/Weber, Der Konzernabschluss, Praxis der Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS12 (2010); Deloitte IFRS Centre of Excellence (www.iasplus.de), IASB regelt Teile der Konzernrechnungslegung neu, Juni 2011; Baetge/Kirsch/Thiele, Konzernbilanzen7 (2011); Fröhlich, Praxis der Konzernrechnungslegung3 (2012).
Übersicht der Kommentierung
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Rz | |||
I. | Allgemeines | ||
II. | Einzelfragen | ||
A. | Beteiligung | ||
B. | Maßgeblicher Einfluss | ||
C. | Ausweis | ||
D. | Untergeordnete Bedeutung | ||
III. | IFRS |
I. Allgemeines
1
Für assoziierte Unternehmen sind im Konzernabschluss ein gesonderter Ausweis und eine besondere Bewertungsmethode (sog Equity-Methode) vorgeschrieben. § 263 regelt den Begriff des assoziierten Unt. Die Vorschriften für die Bewertung der Beteiligung sind in § 264 enthalten. Die Equity-Methode wird in der Lit zT kritisiert, da diese zu einer Durchbrechung des Anschaffungswertprinzips führt. Fraglich ist, ob es sich bei der Equity-Methode...