Rechtsfolgen der Verweigerung der Vorlage des 3‑G‑Nachweises
Arbeitnehmer, die grundlos die rechtlich erforderliche Vorlage des 3-G-Nachweises ablehnen, können ohne Entgeltfortzahlung dienstfrei gestellt werden und ein sachlicher Kündigungsgrund liegt vor
Aufsatz von Thomas Rauch, ASoK 12/2021, 455