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Praxisfragen zum Kontrollsechstel
Rz 1060 ff der LStR 2002 in der Fassung des Entwurfs zum LStR-Wartungserlass 2021.
Im LStR-Wartungserlass 2021 werden einige Auslegungsfragen hinsichtlich der Anwendung der Regelungen zum Kontrollsechstel klargestellt:
1. Im Hinblick darauf, dass die Nachversteuerung bei Beendigung eines Dienstverhältnisses unterbleiben kann, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder einem damit verbundenen Konzernunternehmen eingegangen wird, wird einerseits klargestellt, dass der Übertritt eines Beamten in den Ruhestand einer Beendigung eines Dienstverhältnisses gleichzuhalten ist. Damit wird auch bei Arbeitnehmern, die nach dem unterjährigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis vom bisherigen Arbeitgeber ein Übergangsgeld, eine Administrativ- oder eine Firmenpension erhalten, kein Kontrollsechstel zu rechnen sein. Andererseits kommt es diesbezüglich S. 481 auf das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses und nicht auf die Verlängerung der Pflichtversicherung an.
2. Nur die ausdrücklich im Katalog des § 77 Abs 4a Z 1 EStG angeführten Tatbestände sind von der Aufrollverpflichtung bzw Nachversteuerung ausgenommenen. Nicht erfasst sind daher beispielsweise Fälle der Elternteilzeit oder von Milizübungen.
3. Werden bei...