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Neue Steuerbefreiung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen
Art 1 Z 1 des Ministerialentwurfs zum Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I), 158/ME 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament. gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00158/index.shtml.
Ab 2022 soll eine neue Steuerbefreiungsregelung für Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer von bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr gelten.
Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern und darf nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG gewährt werden. Die Begünstigung ist insoweit betragsmäßig begrenzt, als die Summe der im Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlten Gewinnbeteiligungen den steuerlichen Vorjahresgewinn nicht übersteigen darf. Soweit diese Grenze überschritten wird, ist die Zuwendung steuerpflichtig.