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ASoK 12, Dezember 2021, Seite 476

I. Sicherstellung der finanziellen Mittel für die Kurzarbeit

Gerda Ercher-Lederer

Mit der Änderung des AMPFG im Rahmen des Beschlusses des Nationalrats vom betreffend das Budgetbegleitgesetz 2022 (384/BNR 27. GP) sollen die erforderlichen Mittel für die Kurzarbeit und deren Abrechnung bis einschließlich 2022 sichergestellt werden. Ebenso soll die Überweisung an den Insolvenz-Entgelt-Fonds gemäß § 14 Abs 1 bis 3 AMPFG im Jahr 2022 entfallen.

Die Änderungen sollen mit in Kraft treten.

Autorinnen und Autoren:
Gerda Ercher-Lederer
Rubrik betreut von: Betreut von Gerda Ercher-Lederer und Julia Dujmovits
Maga. Gerda Ercher-Lederer ist Leiterin der Abteilung für kollektives Arbeitsrecht im BMA. Maga. Julia Dujmovits ist Leiterin der Abteilung für Legistik der Kranken- und Unfallversicherung im BMSGPK.
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