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ASoK 12, Dezember 2021, Seite 477

IV. Sozialversicherungsrecht

Julia Dujmovits

In seiner Sitzung am hat der Nationalrat zum einen eine Novelle der Sozialversicherungsgesetze, die Änderungen für mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehende Maßnahmen beinhaltet (401/BNR 27. GP), und zum anderen das Pensionsanpassungsgesetz 2022 (404/BNR 27. GP) beschlossen:

1. COVID-19-Impfung

Zum einen wird die bisher bis befristete Regelung zur Durchführung der COVID-19-Impfung im niedergelassenen Bereich bis verlängert.

Zum anderen hat der Dachverband der Sozialversicherungsträger über Auftrag des BMSGPK die krankenversicherten Personen und deren anspruchsberechtigte Angehörige, welche bis noch keine COVID-19-Impfung erhalten haben, über ihr erhöhtes Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, und die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der kostenlosen Impfung zu informieren. Die aus dieser Maßnahme resultierenden Aufwendungen sind dem Dachverband durch den Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

2. COVID-19-Risiko-Attest

Die bisher bis befristete Möglichkeit der Erlassung einer Verordnung zur Festlegung von Zeiträumen, in denen Personen, die der COVID-19-Risikogruppe angehören, von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden kö...

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