Zuschläge zum Entgelt bei (teil)nichtigen Arbeitszeitvereinbarungen
Wenn sich ein Arbeitgeber die Einteilung von Arbeitskräften nach Bedarf vorbehält, soll das für ihn teuer werden können - so will dies der OGH
Aufsatz von Dr. Alois Obereder und Dr. Hans Trenner, ASoK 10/2005, 310