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ASoK 10, Oktober 2005, Seite 335

Lohnkontenverordnung 2006

Dr. Wolfgang Höfle

Lohnkontenverordnung 2006

BGBl. II Nr. 256/2005 v. .

Ab 2006 sind zusätzlich in das Lohnkonto einzutragen: Zuwendungen i. Z. m. Katastrophenschäden, Berufsförderungsbeiträge, Pflichtversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale, erstatteter (rückgezahlter) Arbeitslohn, Beiträge an ausländische Pensionskassen sowie im Falle des Vorliegens mehrerer Betriebsstätten: Angabe der Betriebsstätte gemäß § 4 KommStG sowie des Zeitraumes, in dem der Arbeitnehmer bei dieser Betriebsstätte tätig ist.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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