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Beschäftigungsförderungsgesetz (BeFG)
Mit dem BeFG sollen aufgrund der sich ständig ändernden Anforderungen an die Qualifikationen der Arbeitnehmer zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung und zum Ausbau des Qualifizierungsniveaus von Arbeitsuchenden und Beschäftigten gesetzt werden.
Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen:
• Schwerpunkt Gesundheits- und Pflegeberufe:
Im Hinblick auf den steigenden Bedarf nach Pflegedienstleistungen sollen Maßnahmen gesetzt werden, die einerseits auf die Ausbildung von Arbeitslosen und nicht oder mangelhaft ausgebildeten Berufsumsteigern abzielen. Personen mit Beschäftigungsproblemen sowie Berufsumsteigern mit am Arbeitsmarkt gering oder nicht (mehr) nachgefragten Qualifikationen sollen zertifizierte Ausbildungen angeboten werden. Diese sollen von diversen Heimhilfe- und Pflegehelferkursen über Qualifizierungen zum Altenfach- oder Behindertenbetreuer bis hin zur Ausbildung zum diplomierten Krankenpfleger reichen.
S. 336• Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs:
Im Zusammenhang mit der Eingliederungsbeihilfe für nicht unmittelbar vermittelbare Personengruppen sollen zusätzliche Schwerpunkte für Jugendliche (unter 25 Jahre) und Wiedereinsteiger nach einer familiär bedingten Unterbrechung der Erwe...