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Nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH und ihre Möglichkeiten, die Gruppenkrankenversicherung zu wählen und beibehalten zu können
• Nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH und ihre Möglichkeiten, die Gruppenkrankenversicherung zu wählen und beibehalten zu können (§ 4 Abs. 2 ASVG; § 5 GSVG)
AnwBl. 9/2005, 391 - 394: Artikel von Werner Sedlacek und Leopold Brunner.