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ASoK 10, Oktober 2005, Seite 336

Änderungen im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)

Mag. Walter Neubauer

Zielgruppen für die neue Förderform des Kombilohnes sind Jugendliche (Personen unter 25 Jahre) und Ältere (Personen über 45 Jahre), die länger als ein Jahr beschäftigungslos sind.

Die Höhe der Förderung für den Arbeitnehmer ist abhängig vom angebotenen Entgelt, das sich nach den entsprechenden kollektivvertraglichen Regelungen zu richten hat. Es soll eine Entgeltobergrenze von brutto 1.000 Euro bestehen. Die Förderung soll eine derartige Höhe erreichen, dass sich unter Berücksichtigung des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes, des zu erwartenden Nettolohns und der Förderung selbst ein S. 337ausreichender Anreiz zur Aufnahme der Beschäftigung ergibt. Durch die Gewährung der Förderung an den Arbeitnehmer in Form einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist auch eine entsprechende Absicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gewährleistet.

Die Höhe des Zuschusses für den Arbeitgeber beträgt 15 Prozent des Bruttolohns zur Lohnnebenkostenreduktion.

Bei der Gewährung der Förderung sind maximal zwei Sonderzahlungen zu berücksichtigen.

Sowohl die Dauer der Möglichkeit der Gewährung der Förderung als auch die einzelne Förderdauer selbst sind auf ein Jahr befristet.

Die gesetzl...

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