BankArchiv - ÖBA

Fachbeiträge

Newsline August 2015

ÖBA 9/2015, 621

Zum Beginn der subjektiven Verjährungsfrist bei mehrfach fehlerhafter Anlageberatung

Aufsatz von Georg Graf, ÖBA 9/2015, 624

Konsortialkredit, Vertragsfreiheit und Parallelschuld

Aufsatz von Stefan Perner, ÖBA 9/2015, 632

Die Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten in den künftigen finanziellen Überschüssen bei Anwendung der Diskontierungsverfahren im Rahmen einer Unternehmensbewertung

Aufsatz von Fabian Sylle, ÖBA 9/2015, 640

Staatliches Zahlungsmoratorium und Bürgschaft

Aufsatz von Dietmar Lux, ÖBA 9/2015, 648

Neues in Kürze

National

FMA veröffentlicht Entwurf zur Aktualisierung des Organisationsrundschreibens zum WAG 2007

ÖBA 9/2015, 621

Änderung der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung

ÖBA 9/2015, 621

FMA veröffentlicht Entwurf einer Alternative Investmentfonds Manager-Meldeverordnung (AIFM-MV)

ÖBA 9/2015, 622

International

EBA veröffentlicht Update zu bevorstehender Transparenzübung und zum EU-weiten Stresstest 2016

ÖBA 9/2015, 622

ESMA startet Konsultation zu Vergütungsleitlinien nach UCITS V und AIFMD

ÖBA 9/2015, 623

Berichte und Analysen

Geldvermögensbildung der Haushalte stark von Einlagen, Bankanleihen und Investmentzertifikaten beeinflusst

Aufsatz von Michael Andreasch, ÖBA 9/2015, 656

Dem internationalen Trend auf der Spur: Immobilien auch in Österreich bald beliebteste Anlageform?

Aufsatz von Alexander Zeh, Sonja Buchinger und Yuliya Fischer, ÖBA 9/2015, 660

Was ist eigentlich …Demographic Banking?

Aufsatz von Ewald Judt und Claudia Klausegger, ÖBA 9/2015, 662

Tagungsbericht

Schweizerische Bankrechtstagung 2015: Verhaltensregeln

Aufsatz von Martin Oppitz, ÖBA 9/2015, 663

Rechtsprechung

Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen

(Keine) Dritthaftung einer Wirtschaftsauskunftei für „unsolicited“ Ratings?

Aufsatz von Peter Apathy, ÖBA 9/2015, 665

Vergleich mit vorgeschaltetem WPDLU wirkt nicht zugunsten der nachgeschalteten Bank

ÖBA 9/2015, 666

Zur Zuweisung des Meistbots an den Ersteher wegen eines eigenen, vorrangigen Pfandrechts

ÖBA 9/2015, 668

Zur Auslegung und rechtsmissbräuchlichem Abruf von Garantien

ÖBA 9/2015, 669

Zur Haftrücklassgarantie

ÖBA 9/2015, 670

Neue MEL-Judikatur

ÖBA 9/2015, 671

Zur Abgrenzungen zwischen Wertpapieren und Veranlagungen iS von § 1 KMG

ÖBA 9/2015, 672

Prospekthaftung für ein „Fact-Sheet“

ÖBA 9/2015, 673

Öffentlich-rechtliche Entscheidungen

Beitragstäterschaft zu einer Marktmanipulation

ÖBA 9/2015, 674

Unzureichende Auseinandersetzung mit einem Privatgutachten zur Frage der Marktmanipulation durch 1-Stück-Orders

ÖBA 9/2015, 676

Marktmanipulation durch Crossing-Geschäfte

ÖBA 9/2015, 676

Marktmanipulation durch eine Ad-hoc-Meldung bei verschwiegenen absehbaren Finanzierungsproblemen durch die mögliche Kündigung eines Avalkredits

ÖBA 9/2015, 676

Zum Verhalten eines Wertpapierdienstleisters gem § 13 Z 1 WAG 1997 (Erbringung der Dienstleistungen mit erforderlicher Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse seiner Kunden)

ÖBA 9/2015, 678

Pflicht zur unverzüglichen Abwicklung von Kundenaufträgen nach WAG

ÖBA 9/2015, 680

Irrige Heranziehung einer „jüngeren“ Rechtslage betreffend die Durchschau durch Veranlagungsvehikel in Hinblick auf die (damaligen) Großveranlagungsregelung des BWG bei einem älteren Sachverhalt

ÖBA 9/2015, 682

VfGH hat gegen die Nichtabzugsfähigkeit hoher Gehälter als Betriebsausgabe („Managergehälter“) keine gleichheitsrechtlichen Bedenken

ÖBA 9/2015, 682

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)

Eine Klausel in einem Ausfallversicherungsvertrag, die die Übernahme der Zahlungsverpflichtung im Fall der vollständigen Arbeitsunfähigkeit festlegt, ist nur dann klar und verständlich abgefasst, wenn sie so formuliert ist, dass der Verbraucher, die sich für ihn aus der Klausel ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einschätzen kann und kann damit unter die Ausnahme des Art 4 Abs 3 Klausel-RL fallen

ÖBA 9/2015, 684