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ASoK 5, Mai 2012, Seite 195

Werbungskosten i. Z. m. der Arbeitssuche

2008/13/0235; RV/1210-W/09.

Wenn einem Arbeitslosen i. Z. m. Umschulungsmaßnahmen Fahrtkosten erwachsen, können diese als allgemeine Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, weil sich der Verkehrsabsetzbetrag nur auf bestehende Dienstverhältnisse bezieht. Genauso können Fahrtkosten, allenfalls auch Verpflegungsmehr- und Nächtigungsaufwendungen, die sich durch Vorstellungsgespräche ergeben, als Werbungskosten abgesetzt werden.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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