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GmbH-Geschäftsführer-Abberufung: Trennung Gesellschaftsrecht von Arbeitsrecht
Eine Analyse einer arbeitsrechtlichen Besonderheit beim GmbH-Geschäftsführer und daraus ableitbare finanzielle Ansprüche
Geschäftsführer einer GmbH regeln die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses grundsätzlich in einem Geschäftsführervertrag. In einem solchen Vertrag findet man immer wieder Textbausteine, die unter Umständen (je nach Beteiligungshöhe oder reiner Fremdgeschäftsführerschaft) zu arbeitsrechtlichen Besonderheiten führen können: „Der Geschäftsführervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Termine gekündigt werden. Mit der Abberufung von der Funktion als Geschäftsführer endet gleichzeitig auch dieser Geschäftsführervertrag.“
1. Persönliche Abhängigkeit begründet Anwendung des Arbeitsrechts
Die Beurteilung, ob eine GmbH-Geschäftsführer-Abberufung gleichzeitig mit der tatsächlichen Endigung des Geschäftsführervertrages einhergehen kann, ist davon abhängig, ob das österreichische Arbeitsrecht zur Anwendung kommt oder nicht. Hierfür entscheidend ist primär das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit sowie das Beteiligungsausmaß des Geschäftsführers als Gesellschafter. Eine 50%ige Beteiligung an der Gesellschaft würde aufgrund mangelnder persönlicher Abhängigkeit (es besteht zum einen keine Weisungsge...