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ASoK 5, Mai 2012, Seite 197

Entgeltbegriff – Gutschein als Treuegeschenk

1. Das Entgelt eines Arbeitnehmers umfasst nach ständiger Rechtsprechung neben dem eigentlichen Gehalt oder Lohn auch die übrigen ordentlichen und außerordentlichen Leistungen zusätzlicher Art. Vom weit auszulegenden arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff ist nach dem ursprünglichen Sprachgebrauch jede Leistung umfasst, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür bekommt, dass er ihm seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern nur auf die tatsächliche Funktion der Leistung an.

2. Ein dem Arbeitnehmer anlässlich seines 25. Betriebsjubiläums für erwiesene Treue und wertvolle Dienste überreichter Gutschein mit dem Text „Gutschein für Ihre Fassadengestaltung inklusive Material und Arbeitsleistung als Dankeschön für 25 Jahre Treue und hervorragende Leistungen“ stellt in diesem Sinne Entgelt dar.

3. Auf diesen Anspruch kommt die Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB zur Anwendung. – (§§ 1152, 1486 Z 5 ABGB)

( 9 ObA 46/11x)

Rubrik betreut von: Von Dr. Edith Marhold-Weinmeier
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Richterin am ASG Wien und Lehrbeauftragte an der WU Wien.
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