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Unsachliche Knebelung durch Stichtagsregelung
Eine Regelung, die den Anspruch des Agenten auf Auszahlung einer Mandanten-Bonifikation für das vorangegangene Jahr an ein aufrechtes Vertragsverhältnis zum Auszahlungsstichtag im Folgejahr bindet, ist sittenwidrig und daher unzulässig. Das Sittenwidrigkeitsurteil besteht darin, dass aufgrund der beanstandeten Vereinbarung bereits „erdientes“ Entgelt im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses wieder wegfällt und der Handelsvertreter damit erheblich in seinen Möglichkeiten beeinträchtigt wird, das Vertragsverhältnis zu beenden. – (§ 879 Abs. 3 ABGB)
( 9 ObA 50/11k)