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Unfallversicherungsschutz beim alten und beim neuen Selbständigen
10 ObS 11/12h; , 10 ObS 3/12g.
Da es bei der Pflichtversicherung als neuer Selbständiger auf berufsrechtliche Aspekte nicht ankommt, besteht ein Unfallversicherungsschutz auch dann, wenn die Pflichtver-sicherung bzw. der damit zusammenhängende Unfall auf eine unbefugte Gewerbeausübung zurückzuführen ist.
Der Unfallversicherungsschutz beim alten Selbständigen ist insoweit an die Gewerbeberechtigung geknüpft, als er sich auf Tätigkeiten erstreckt, die nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten in einem inneren Zusammenhang mit dem Gewerbe-betrieb, der die Grundlage der Kammermitgliedschaft bildet, stehen. Er ist zwar nicht auf berufsspezifische Tätigkeiten eingeschränkt; bei Tätigkeiten, bei denen im Wesentlichen eigenwirtschaftliche Interessen, also betriebsfremde Zwecke, verfolgt werden, besteht er aber nicht.