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ASoK 5, Mai 2012, Seite 195
Garantiertes Trinkgeld nicht steuerfrei
Seit 1999 sind ortsübliche Trinkgelder, die freiwillig von dritter Seite für die Arbeitsleistung gezahlt werden, steuerfrei. Bei einem vom Arbeitgeber garantierten Trinkgeld kann diese Steuerbefreiung – auch im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom , G 19/08 – nicht angewendet werden.
