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Garantiertes Trinkgeld nicht steuerfrei
2009/15/0173.
Seit 1999 sind ortsübliche Trinkgelder, die freiwillig von dritter Seite für die Arbeitsleistung gezahlt werden, steuerfrei. Bei einem vom Arbeitgeber garantierten Trinkgeld kann diese Steuerbefreiung – auch im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom , G 19/08 – nicht angewendet werden.