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ASoK 5, Mai 2012, Seite 194

Besteuerung von Pensionsleistungen im Verhältnis zu Deutschland

EAS 3075 vom ; EAS 3268 vom .

Die unterschiedliche Besteuerungssystematik hinsichtlich der Pensionsleistungen in Deutschland und in Österreich kann trotz des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA Deutschland) zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung führen.

Diese tritt z. B. ein, wenn eine deutschen Pensionskassenrente, die ein hier ansässiger Pensionist aufgrund einer Zusage, für die der seinerzeitige Arbeitgeber unter Abzug S. 195 deutscher Lohnsteuer Beiträge geleistet hat, erhält, in Österreich entsprechend dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung voll besteuert wird. Ähnlich ist die Situation, wenn die Pension aus der gesetzlichen deutschen Sozialversicherung, die ein in Österreich ansässiger Pensionist erhält, im Kassenstaat Deutschland (dem nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht zukommt) systemkonform nur mit einem Ertragsanteil versteuert wird, in Österreich aber im vollen Ausmaß beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird.

Das Finanzministerium ist der Ansicht, dass in diesen Fällen weder eine Steuerentlastung nach § 48 BAO (innerstaatliche Regelung, wonach das BMF zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung eine Steuerentlastung gewähren kann) noch eine Nachsicht nach § 236 BAO in Betr...

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