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ASoK 5, Mai 2012, Seite 194

Vorwegbesteuerung von Pensionskassenleistungen – Änderungen zur Regierungsvorlage, Zweckmäßigkeit

Art. 13 des 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012.

In den letzten Praxis-News (ASoK 2012, 150) wurde auf Basis der Regierungsvorlage zum 1. StabG 2012 über die Neuregelung zur Vorwegbesteuerung von Pensionskassenleistungen berichtet. Aufgrund eines Abänderungsantrags im Budgetausschuss kam es hier noch zu zwei wesentlichen Änderungen:

  • Die Vorwegbesteuerung ist möglich, wenn der zur Ermittlung der erwarteten Rentenleistung verwendete Rechnungszins „nach dem “ mindestens 3,5 % betragen hat. Im Rahmen der Regierungsvorlage wurde noch auf den maßgeblichen Rechnungszins am (!) oder zu einem späteren Zeitpunkt abgestellt, wobei sich schon die diesbezüglichen Erläuterungen auf den „am oder zu einem späteren Zeitpunkt“ im Geschäftsplan festgelegten Rechnungszins bezogen. Hier wurde mit dem Abänderungsantrag daher offensichtlich ein Redaktionsversehen beseitigt.

  • Bei Leistungsberechtigten, bei denen die Monatsbruttopensionen aus der Pensionskasse im Jahr 2011 durchschnittlich 300 Euro nicht überstiegen haben, beträgt der pauschale Einkommensteuersatz im Rahmen der Vorwegbesteuerung nur 20 % (statt sonst 25 %). In der Regierungsvorlage war die Grenze für die geringere Vorwegbeste...

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