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SWI 11, November 2012, Seite 482

Übertragungsrechte an deutschen Sportveranstaltungen

Hat eine deutsche Sportliga (DSL) eine deutsche Kapitalgesellschaft gegründet (D-GmbH), deren Aufgabe darin besteht, die TV-, Rundfunk- und Internetübertragungsrechte der an der DSL teilnehmenden Sportclubs zu verwalten und die vereinnahmten Entgelte an die Clubs zur Verteilung zu bringen, und überlasst die D-GmbH die Exklusivrechte für Österreich und Deutschland an eine österreichische Gesellschaft (Ö-GmbH), dann ist für die steuerliche Behandlung der von der Ö-GmbH für die Rechtsüberlassung zu zahlenden Nutzungsentgelte entscheidend, ob diese Entgelte zumindest teilweise auch in die Hände der Sportler fließen. Denn nur in diesem Fall kann Art. 17 DBA Deutschland zur Anwendung gelangen.

Es erscheint die Ansicht vertretbar, dass dies der Fall ist, wenn die Höhe der Zahlungen der Sportclubs an die Sportler von den eingehenden Rechtsverwertungsentgelten beeinflusst wird und daher von ihnen abhängt.

Einkünfte eines Sportlers für die Duldung von Aufzeichnungen und Übertragungen seiner sportlichen Darbietungen unterliegen nach Art. 17 Abs. 1 letzter Satz des Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung im Quellenstaat. Quellenstaat ist hierbei nicht jener Staat, in dem die sportliche Darbietung ausgetragen wird,...

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